Teilnahmebedingung und allgemeine Richtlinien für den Festumzug

1.0 Allgemeine Richtlinien für Verantwortliche und Umzugsteilnehmer

Die nachfolgenden Richtlinien anlässlich des Festumzuges zum Heimatfest am 01.08.2018 in Ahrensbök sind für alle Umzugsteilnehmer verbindlich!

Die Richtlinie regelt die organisatorische Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit während des Umzuges sowie die Aufgaben und Pflichten aller Teilnehmer.

Am 1.Juli 2018 wird die Poststraße ab 13:00 Uhr für die Anreise, den Aufbau und die Aufstellung der Zugformation freigehalten.

Auf allen Aufstellflächen ist darauf zu achten, dass eine Retungsgasse von mind. 3 m frei zu halten ist.

Jede Gruppe, die gemeldet wurden und die sich damit verpflichten die Teilnahmebedingungen an zu erkennen und einzuhalten.

Start des Umzuges: 14.00 Uhr
Startpunkt: Poststraße
Zugstrecke: Poststraße bis Abzweig Am Spannbrook, Straße Am Spannbrook, Segeberger Chaussee bis Abzweig Plöner Straße, Plöner Straße, Lübecker Straße bis Abzweig Langendamm, Langendamm
Ende des Umzuges: ca. 15.00 Uhr

 

Verantwortliche

Der Ansprechpartner ist für die ordnungsgemäße und sichere Teilnahme seines kompletten Vereines / Gruppe, entsprechend der Umzugsrichtlinie, verantwortlich. Der Verantwortliche ist unmittelbarer Ansprechpartner für Weisungen von Polizeibeamten, Mitgliedern der Zugleitung sowie den eingesetzten Ordnern und Streckenposten die Ordnungsaufgaben des Veranstalters haben. Er muss gegenüber allen Mitgliedern seines Vereins / seiner Gruppe im Zusammenhang mit der Teilnahme am Umzug weisungsbefugt sein. Der Verantwortliche, Führer von Fahrzeugen sowie Ordnungs- und Sicherungskräfte dürfen nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel stehen.

Der Verantwortliche hat im Aufstellbereich bei seiner Vereins/Gruppe aufzuhalten. Er ist verantwortlich, dass:

• die Beschallungstechnik im Aufstellbereich nur mit einer Lautstärke betrieben wird, die deutlich unterhalb der Leistungsgrenze liegt;

• während des Umzuges zwischen den einzelnen Vereinen / Gruppen ein gleichmäßiger Abstand von maximal 10 Metern eingehalten wird;

• innerhalb des eigenen Verein / Gruppe keine Lücken entstehen;

• Streckenverengungen durch Zuschauer, unter Einsatz eigener Mitwirkende verhindert werden, um den sicheren Fortgang des Umzuges zu gewährleisten.

• alle Darbietungen müssen so vorgetragen werden, dass der Zug nicht zum Stillstand kommt, d.h. Tänze sind aus der Bewegung heraus vorzutragen;

• je Fahrzeugachse ein Ordner (rechts- und linksseitig abwechselnd jeweils eine Person) eingesetzt wird.

• die eingesetzten Ordner haben auf der gesamten Länge der Umzugsstrecke zwischen Fahrzeug und Zuschauern, insbesondere Kindern, einen seitlichen Abstand von mindestens 1,00 m sicher zustellen. Sofern erforderlich sind zur Sicherstellung zusätzliche Personen einzusetzen;

• Beschallungsanlagen auf Fahrzeugen grundsätzlich zur Seite ausgerichtet werden, um eine Beeinträchtigung vorausgehender bzw. nachfolgender Gruppen (insbesondere Kapellen) zu vermeiden;

• die Belehrung von Mitwirkenden (Vereinsmitglieder, Kraftfahrer usw.) seines Zuges durchgeführt wird;

• Die Kommunikation mit den Fahrzeugführern sichergestellt ist

Musik, Alkohol und Allgemeines

Für Kapellen, Spielmannzüge und andere Livemusiker ist mit der Anmeldung eine „Musikfolgeliste“ entsprechend GEMA-Vordruck als Grundlage für die Gesamtanmeldung zu übersenden. Die Verwendung von offener Pyrotechnik, Bengal- und Rauchfackeln ist nicht erlaubt. Für den Betrieb von Böller oder Konfettikanonen erforderliche Erlaubnisse bzw. Genehmigungen sind durch den Betreiber eigenständig zu beschaffen und während des Umzuges mitzuführen. Derartige Geräte sind nicht direkt auf Zuschauer oder Mitwirkende zu richten. Die Bediener sind über den sachgerechten Gebrauch aktenkundig zu belehren. Für eventuelle Schadensfälle haftet der Betreiber! Alle Gruppen sind eigenständig für den kontinuierlichen Zuglauf verantwortlich. Aktivitäten entlang des Zugweges sind so vorzutragen, dass der Zug nicht zum Stillstand kommt.

• Außerhalb der für den Festumzug vorgesehenen und abgestimmten Bilder und Inszenierungen sind Darstellungen und Zutaten jeglicher Art zu unterlassen.

• Innerhalb der für den Festumzug vorgesehenen Bilder sind politische Demonstrationen, individuelle Erklärungen, unangemessene Darstellungen nicht gestattet.

• Sollte Wurfmaterial benutzt werden, dann nur solches, mit dem keine Sachbeschädigungen oder Verletzungen angerichtet werden können.

Fahrzeugführer, Reiter und Ordner dürfen nicht alkoholisiert sein und müssen sich so verhalten, dass Zuschauer und Teilnehmer nicht gefährdet werden.

Abfälle und leere Verpackungsmaterialien sind ausschließlich in die bereit gestellten Container an den Aufstellbereichen zu entsorgen.

Haftung und Rechte des Veranstalters

Die Teilnehmer des Festumzuges erkennen ausdrücklich und unwiderruflich an, dass es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt, die vom Veranstalter aufgezeichnet wird und sind unwiderruflich damit einverstanden, dass ihre Stimme, Bild, Foto und Abbild zeitlich unbegrenzt mittels aufgenommener Videobilder zur Ausstrahlung oder sonstiger Übertragung oder Aufnahme unentgeltlich verwendet werden kann, und stimmt unwiderruflich der Nutzung und Veröffentlichung zu. Die Teilnehmer stellen den Veranstalter, die Verantwortlichen und dessen Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Haftungsansprüchen frei, sofern diese nicht über die gesetzliche Haftpflicht gedeckt sind. Eingeschlossen sind hiermit sämtliche unmittelbaren und mittelbaren Schäden, sowie sämtliche Ansprüche berechtigter Dritter. Dies gilt nicht, falls Schäden auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln des Veranstalters, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.

Den Weisungen und Zeichen des Veranstalters, der Ordnungskräfte und der Polizei ist unbedingt Folge zu leisten. Der Veranstalter behält sich vor bei Zuwiderhandlungen jedweder Art die Darsteller / Verursacher vom Umzug auszuschließen.

2.0 Hinweise für Fahrzeuge im Umzug Versicherungsschutz

Für alle am Umzug teilnehmenden Fahrzeuge muss ein ausreichender Versicherungsschutz bestehen. Für amtlich nicht zugelassene Kraftfahrzeuge ist der Versicherungsnachweis durch den Fahrzeugführer mitzuführen. Praktische Hinweise zum Wagenaufbau für Festumzüge und Brauchtumsveranstaltungen:

1. Wenn möglich, greifen Sie auf Zugfahrzeuge und Anhänger oder LKW zurück, die zugelassen sind oder zumindest eine Betriebserlaubnis haben.

Wollen Sie mit einem nichtzugelassenen Zugfahrzeug oder LKW an der Veranstaltung teilnehmen, darf dieses nur auf der abgesperrten Umzugsstrecke während des Umzuges fahren.
Hinweis: Für Anhänger in der Land- und Forstwirtschaft mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit < 25 km/h besteht seit 1961 eine Betriebserlaubnispflicht für Fahrzeuge über 3t zul. Gesamtgewicht und seit 01.04.1976 auch für alle übrigen Anhänger. Von daher müssen alle nach diesem Zeitpunkt produzierten Anhänger über eine Betriebserlaubnis verfügen. Sollte diese nicht mehr nachgewiesen werden können, kann eine Ersatzausfertigung vom Hersteller ausgestellt werden.

2. Ohne, dass bei einem Fahrzeug mit Betriebserlaubnis ein TÜV-Gutachten notwendig wird, können an dem Fahrzeug: eine Seitenbeplankung als seitlichen Radschutz angebracht werden, ein Aufbau errichtet werden, der die zulässigen Achslasten (s. Fahrzeugpapiere) sowie die gesetzlich bestimmten Maße

Breite 2,55 m (bei Anhängern in der Land- und Forstwirtschaft 3,00 m) Höhe 4,00 m Länge 12,00 m nicht überschreitet. Personen dürfen auf einem Anhänger transportiert werden wenn die Brüstungshöhe mind. 1.000 mm beträgt. Beim Mitführen von sitzenden Personen oder Kindern reichen 800 mm. Sitzbänke, Tische und sonstige Auf- und Einbauten sind fest mit dem Fahrzeug zu verbinden sind. Die Verbindungen müssen den üblichen Belastungen bei einer solchen Veranstaltung standhalten (Verschraubungen etc.).

Ein- und Ausstiege sind möglichst hinten am Fahrzeug anzuordnen. Auf keinen Fall jedoch zwischen zwei miteinander verbundenen Fahrzeugteilen. Trittfläche sollen rutsch- und trittfest sein. Haltevorrichtungen sind so einzurichten dass jede Person sich festhalten kann.

3. Bei Verkleidungen von Fahrzeugen muss für den Fahrzeugführer ein ausreichendes Sichtfeld gewährleistet werden

4. An den Außenseiten der Fahrzeuge dürfen keine scharfkantigen oder sonstige, gefährliche teile hervorstehen. Gleiches gilt für die Ladefläche der Fahrzeuge zum Schutz der auf den Fahrzeuge beförderten Personen

5. Aufbauten sind so fest und sicher zu gestalten, dass weder Personen auf dem Fahrzeug noch andere Teilnehmer gefährdet werden

6. Die Bremsanlage und die Lenkung des Fahrzeuges muss sicher bedienbar und entsprechend wirksam sein. Das Fahrzeug muss in einem verkehrssicheren Zustand sein.

7. Die zur Sicherung von Fahrzeugen eingesetzten Ordner müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

8. Auf dem Festwagen/ Umzugswagen, auf denen eine mit Kraftstoff betriebene Stromversorgung (Notstromaggregat) verwendet wird, ist ein Feuerlöscher vorzuhalten.

3.0 Hinweise für Tierhalter

Die Tierhalter sind verpflichtet während des Transportes, in den Wartezeiten und während des Festumzuges auf die Belange der Tiere größtmögliche Rücksicht zu nehmen. Sofern besondere Bedarfe für Tiere für den Festumzug bestehen, ist hierüber frühzeitig mit der Veranstaltungsleitung eine Lösung abzustimmen. Tiere die sich während des Festumzuges auffällig oder außergewöhnlich unruhig verhalten sind ohne Gefährdung umherstehender Personen unverzüglich aus der Umzugsformation zu entfernen. Pferdegespanne

Pferdegespanne müssen von einem volljährigen Ordner an den Köpfen der Pferde begleitet werden (ab einer Länge von 6 Meter von mindestens zwei Ordnern und zwar jeweils ein Ordner am Pferd und ein Ordner am Ende des Gespanns.

• Reiter und Führer von Pferdegespannen müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Pferde dürfen nur von geübten Reitern geritten werden.

• Reiter von Pferden und Führer von Pferde- oder Ochsengespannen sind angehalten nach ihren Tieren Kot zu beseitigen.

• Fahrzeuge (hierzu gehören auch Festwagen, die von Pferden gezogen werden) müssen mit einer funktionstüchtigen Betriebs- und Feststellbremse ausgerüstet sein.

Pferde und Großtiere

Bei Pferden und anderen Großtieren ist je Tier mindestens eine Begleitperson einzusetzen. Der Tierhalter muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen, die alle Gefahren abdeckt, welche von der Teilnahme des Tieres an der Veranstaltung ausgehen können. Der Versicherungsnachweis ist während des Umzuges mitzuführen. Die Veterinäramtlichen Bestimmungen (für jede Tierart unterschiedlich) sind einzuhalten.